Langfristige Pachtverträge und das Anrecht auf Verlängerung

Ein 30-jähriger Pachtvertrag mit der Option der Verlängerung kann eine vernünftige Option sein, in den zeitweiligen Besitz eines Grundstücks mit einem bereits existierenden Gebäude zu gelangen. Pachtverträge werden für 30 Jahre abgeschlossen, mit der Ausnahme von Grundstücken, die für industrielle Zwecke benutzt werden, wo der Vertrag über 50 Jahre läuft. Insgesamt können solche Verträge zweimal für weitere 30 bzw. 50 Jahre verlängert werden. Trotzdem sollte man mit Verlängerungen vorsichtig sein, denn selbst im Gesetz ist diese Angelegenheit nicht deutlich genug definiert. Pachtverträge mit einer Dauer von mehr als drei Jahren sind nur gültig, wenn sie auf dem Landamt registriert worden sind. Das heißt also, dass alle 30-jährigen Pachtverträge eingetragen sein müssen. Ein Pachtvertrag behält auch dann seine Gültigkeit, falls das Land während der Vertragsperiode verkauft werden sollte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert