Steuern bzw. sonstige Abgaben beim Immobilien-Kauf in Thailand

Wenn in Thailand eine Immobilie gekauft oder verkauft wird, sind jeweils vier verschiedene Steuern zu entrichten.
1. Landregistrierung (Umschreibungsgebühr) von 2 Prozent des geschätzten Landwertes.
2. Bearbeitungsgebühr von 0,5 Prozent des geschätzten Wertes oder des Verkaufspreises – welch immer die höhere Summe ist.
3. Eine spezifische Geschäftssteuer von 3,3 Prozent des geschätzten Wertes oder des Verkaufspreises – welch immer die höhere Summe ist. Diese Steuer wird allen Firmen auferlegt, sowie Privatpersonen, die eine Immobilie innerhalb von fünf Jahren vom Tag des Erwerbs weiter verkaufen.
4. Einkommensteuer. Diese wird gemäß einer recht komplizierten Formel errechnet, bei der der geschätzte Wert der Immobilie, die Zeit, wie lange sie im vorherigen Besitz war, und die Rate der persönlichen Einkommenssteuer als Berechnungsmaßstab zugrunde gelegt werden. In der Praxis sind dies gewöhnlich weniger als 2 Prozent des Preises bei Immobilien von niedrigem und mittlerem Wert, und bis zu 3 Prozent für hochwertige Anwesen.
Das thailändische System der Besteuerung von Immobilien basiert auf einer willkürlichen Schätzung des Sachwertes, die das jeweils örtliche Landamt vornimmt und nicht unbedingt mit dem tatsächlichen Marktwert übereinstimmen muss. Es gibt auch keine festgelegten Regeln, wer für welche Steuern aufkommen muss; dies ist letztlich Verhandlungssache.

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