Grundbesitzsteuern in Thailand
Kein Immobilienbesitz wird mit einer Steuer belegt, wie wir sie in westlichen Ländern kennen, doch gibt es eine Landsteuer und eine Gebäudebenutzungssteuer. Die Landsteuer, die für ein Grundstück entrichtet werden muss, ist so niedrig, dass die Behörde, die für deren Einziehung zuständig ist, sich kaum bemüht, das zu tun, und wenn sie es tut, dann wartet sie gewöhnlich mehrere Jahre bis der Betrag grösser geworden ist. Die andere Steuer, die Gebäudebenutzungssteuer, wird nur für Gebäude erhoben, die für kommerzielle Zwecke benutzt werden, und wird von der Gemeinde- bzw. Bezirksverwaltung eingezogen.