Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 ALLGEMEINES

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma FÜRST von SAYN-WITTGENSTEIN GmbH , im folgenden Verkäufer genannt, und dem Besteller gelten – auch für alle zukünftigen Geschäfte – ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, welche der Besteller mit seiner Bestellung ausdrücklich anerkennt. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.


§ 2 IDENTITÄT UND ANSCHRIFT
FÜRST von SAYN-WITTGENSTEIN GmbH,
Mühlstr.7 D-63179 Obertshausen (Deutschland) Telefon: 0049 (0) 69 / 505027-110*
Email: real.estate (at) fuerst-sayn.de (Bitte das @ Zeichen selbst einfügen -SPAM-Reduzierung)
*14 Ct./Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42 Ct./Minute


§ 3 AUFTRAGSERTEILUNG

Bedingungen zum Erwerb von ideellem Immobilien-Miteigentum in Thailand

GARTEN-VILLA, HUA HIN (KHAO TAO), THAILAND

Der Kaufpreis für ein ideelles Zehntel (1/10tel) an einem (1) der insgesamt  26 ideellen Miteigentums-Anteilen (ME) der Garden-Villa MVII-A3, gelegen auf dem Areal Manora-Village II in Hua Hin, Khao Tao, 92/19 Soi Mooban Khao Tao, Tambon Nongkae, Amphur Hua Hin,  Prachuabkirikhan 77110, Thailand, beträgt 665,– (sechshundertsechsundsechzig) Euro und beteiligt den Erwerber ideell zu 1/260stel an der vorgenannten Garden-Villa bzw. gleichwertig, sofern entsprechend vereinbart.

Im Preis enthalten: Sämtliche Kaufnebenkosten sowie eine moderne und zweckmäßige  Möblierung der Wohnräume, welche eine sofortige Vermietung an Holiday- oder 50plus-Gäste  ermöglicht.

Kaufpreis-Zahlung: Sämtliche Zahlungen sind zunächst auf das Konto IBAN:  DE39 5709 0000 5735 6200 00 der FÜRST VON SAYN-WITTGENSTEIN GMBH (nachfolgend FSW)  bei der Volksbank Koblenz Mittelrhein eG, BIC: GENODE51KOB zu leisten, sofern von FSW nichts anders Lautendes mitgeteilt wird.

Fälligkeit: Fälligkeit des Kaufpreises ist gegeben, sobald dem Erwerber die Annahmeerklärung über die FÜRST VON SAYN-WITTGENSTEIN GMBH mit Sitz in D-63179 Obertshausen, Mühlstr. 7 (nachfolgend FSW genannt)  in rechtsverbindlicher Form schriftlich übermittelt wurde.

Garantierte Rendite: Die sogenannte Fremdvermietung soll der Erzielung bestmöglicher wirtschaftlicher Ergebnisse dienen; eine Eigennutzung ist jedoch bei entsprechender Vereinbarung möglich. Der Erwerber erhält derzeit aus der Fremdvermietung auf der Basis der eingezahlten Beträge folgende Rendite garantiert:  4,85% p.a. bei 4 Jahren Festschreibung bzw. 6,05 % bei 7 Jahren Festschreibung bzw. 7,10% bei 10 Jahren Festschreibung.

Kündigung & Abverkauf: Kündigt der Erwerber 12 Monate vor Ablauf des vereinbarten Festschreibungs-Zeitraumes das Vertragsverhältnis auf, so ist FSW verpflichtet, die fraglichen ideellen Miteigentums-Rechte Dritten zum Einstandpreis nebst garantierter Rendite zu veräußern oder diese selbst zu diesen Konditionen anzukaufen und den Erwerber zum Ende der Festschreibungs-Dauer auszuzahlen.

Die Auszahlung beträgt sodann, zusammen mit dem o.g. Einstands-Betrag von 665,– Euro:

803,70 Euro bei 4 Jahren Festschreibung          1003,22 Euro bei 7 Jahren Festschreibung

1320,43 Euro bei 7 Jahren Festschreibung         Weitere Alternativen nach Vereinbarung

Rechtssicherheit: FSW sichert zu, den Vertrag über das vertragsgegenständliche Haus abschließen und dieses im Gesamten oder zu ideellen Miteigentums-Anteilen veräußern zu können. Für den Erwerber wird / werden dessen ideelle/r Miteigentums-Anteil/e bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises von einem von FSW zu bestimmenden Verwalter / Treuhänder gehalten und verwaltet; zusätzliche Kosten entstehen dem Erwerber hierfür nicht. Nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises steht es den Erwerbern frei, gemeinschaftlich einen anderen Verwalter / Treuhänder damit zu betrauen.

 

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund unwirksam und/oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in vollem Umfang gültig und durchsetzbar, soweit gesetzlich zulässig. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige und/oder nicht durchführbare Bestimmung durch eine gültige und/oder durchführbare Bestimmung, welche der ungültigen und/oder nicht durchführbaren Bestimmung und dem wirtschaftlichen Zweck und dem was beabsichtigt war, am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

Erfüllungsort: FSW und Erwerber sind sich darüber einig, dass der Erwerb von Immobilien-Eigentum in Thailand den Gesetzen des Königreichs Thailand und daher keiner notariellen Protokollierungspflicht unterliegt. Den beteiligten Parteien bleibt es jedoch freigestellt, Forderungen, gleich welcher Art, am (Wohn-)Sitz des anderen Partners geltend zu machen.

 

Stand 10.2015

FÜRST VON SAYN-WITTGENSTEIN GES.MBH

Mühlstr. 7 D-63179 Obertshausen T.069/505027-110